Die ganze Schweiz steckt im Lottofieber. Grund genug für uns, einen speziellen Blogbeitrag zum Thema Steuern auf Lottogewinne zu veröffentlichen. Wir wünschen viel Spass bei der Lektüre und natürlich viel Glück bei der nächsten Ziehung.
Seit dem 1.1.2019 ist vieles anders geworden rund um die Besteuerung von Gewinnen aus Lotterien und Glücksspielen. Seit der Gesetzesänderung des Geldspielgesetzes gibt es eine Steuerfreigrenze von 1 Million CHF. Diese Steuerfreigrenze wird in regelmässigen Abständen der Teuerung angepasst (das nennt sich Ausgleich der kalten Progression).
Ab dieser Grenze ist es relativ einfach; der Gewinn zählt ganz einfach als steuerbares Einkommen, genauso wie wenn es Lohneinkommen wäre. Dies bedeutet allerdings auch, dass die Unterschiede zwischen den kantonalen und kommunalen Steuerfüssen relativ stark ins Gewicht fallen können. So kann allein die Besteuerung im Kanton Zürich schnell einmal doppelt so hoch sein wie in einem steuergünstigen Kanton wie Zug, Schwyz oder Nidwalden.
Tatsächlich kann sich ein Umzug in diesem Fall steuerlich lohnen, denn massgebend für die Besteuerung ist der Wohnort per 31. Dezember eines jeden Jahres in der entsprechenden Steuerperiode. Dies ist möglich, weil das Steuerharmonisierungsgesetz (das quasi die Rahmenbedingungen für die kantonalen Steuergesetze festlegt) das Prinzip der Besteuerung am Wohnsitz, am Jahresende vorsieht (gem. Art. 4b Abs. 1 StHG). Allerdings ist hier etwas Vorsicht geboten, denn sich lediglich an einem anderen Wohnort anzumelden reicht nicht aus; man muss auch wirklich seinen Lebensmittelpunkt an den neuen Wohnort verlagern. Da es bei einem Gewinn sehr schnell um Millionen gehen kann und somit auch um Millionen, die potenziell bei der Steuer anfallen, wird das Steueramt des Kantons, aus dem der Gewinner wegzieht, genau hinsehen, ob dieser Umzug nicht nur der Steuervermeidung dient. In diesem Fall kann das Steueramt durchaus Beweise verlangen, in denen Sie belegen müssen, dass dieser Umzug nicht allein der Steueroptimierung dient. Während dies für Singles oder Alleinstehende noch relativ einfach ist, wird es wesentlich schwieriger, wenn Sie eine Familie mit Kindern haben. Insbesondere wenn Sie eine Familie mit schulpflichtigen Kindern haben, kann es sehr schwierig sein, da das Steueramt genau prüfen wird, ob Sie tatsächlich auch die Kinder an Ihrem neuen Wohnsitz zur Schule schicken.
Übrigens gilt die gleiche Regelung mit der Steuerfreigrenze von über 1 Million CHF auch für Gewinne in einem Online-Spiel oder Online-Casino. Wenn Sie in einem offiziell konzessionierten Schweizer Casino einen Geldbetrag gewinnen, ist dieser unabhängig von der Höhe steuerfrei.
Hier sind noch ein paar andere Begriffe aus dem Geldspielgesetz, leicht und verständlich erklärt, die im Zusammenhang mit Steuern immer wieder Fragen aufwerfen:
Kleinspiele
Kleinspiele werden oft als kleine Lotterien, Tombolas, Tischspiele in Casinos oder Pokerturniere und Sportwetten bezeichnet. Wenn diese Spiele nicht automatisiert, nicht online und nicht interkantonal durchgeführt werden, sind sie steuerfrei.
Beim Poker müssen wir jedoch eine kleine Klammer öffnen: Die Gewinne bei Pokerturnieren sind für Hobbyspieler steuerfrei, jedoch kann das Steueramt professionelle Pokerspieler als gewerbsmäßig einstufen, und dann sind die Gewinne steuer- und AHV-pflichtig.
Gewinne aus sogenannten „Gewinnen aus Lotterien und Geschicklichkeitsspielen zur Verkaufsförderung“, beispielsweise von Detailhandels- oder Medienunternehmen (Wettbewerbe, Zuschauerwettbewerbe usw.), müssen ab einem Betrag von 1.000 Franken versteuert werden.
Großspiele und Onlinespiele
Lotto, EuroMillions, Sportwetten oder andere interkantonale Landeslotterien sind wie bereits erwähnt bis 1 Million Franken steuerfrei, sofern die Spiele in der Schweiz zugelassen und/oder konzessioniert sind.
Achtung! Gewinne aus Spielen, die in der Schweiz nicht zugelassen sind, müssen immer vollumfänglich versteuert werden.
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