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Ab dem 1. November 2024 ist der blaue Führerausweis in der Schweiz nicht mehr gültig.

Dies bedeutet, dass alle Autofahrer, die noch im Besitz eines blauen Führerscheins sind, diesen bis spätestens zum 31. Oktober 2024 gegen einen neuen Führerausweis im Kreditkartenformat umtauschen müssen.

Warum wird der blaue Führerausweis umgetauscht?

Der blaue Führerausweis wurde in den 1970er und 1980er Jahren ausgestellt und entspricht nicht mehr den heutigen Sicherheitsstandards. Der neue Führerausweis im Kreditkartenformat ist fälschungssicherer und entspricht den internationalen Vorgaben.

Was muss ich tun, um meinen blauen Führerausweis umzutauschen?

Der Umtausch des blauen Führerscheins ist ein relativ einfaches Verfahren. Sie können den Umtausch online, per Post oder bei Ihrem zuständigen Strassenverkehrsamt vornehmen.

Benötigte Unterlagen:

  • Alter Führerausweis
  • Passfoto
  • Formular für den Umtausch des Führerscheins (online erhältlich)

Gebühren:

Die Gebühren für den Umtausch des Führerscheins variieren je nach Kanton. In der Regel betragen sie zwischen 50 und 100 Franken.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zum Umtausch des blauen Führerscheins finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Strassen (https://fuehrerausweise.ch/).

Achtung! 

Wer nach dem 01. November 2024 noch mit dem blauen Führerschein herumfährt riskiert eine Busse. 

Herzliche Grüsse 

Thomas Wassmer

 

Berufskostenverordnung: Änderungen seit 2022 – Kritische Betrachtung

Mai 11, 2024 | 0 Kommentare

Während die Änderungen der Berufskostenverordnung (BKV) seit 2022 auf den ersten Blick Unternehmen und Arbeitnehmern in der Schweiz Vorteile zu bringen scheinen, ist eine genauere Betrachtung angebracht.

Zunächst ist die Erhöhung der Pauschalsätze für Geschäftsfahrzeuge mit Vorsicht zu geniessen. Zwar profitieren davon Unternehmen mit emissionsarmen Fahrzeugen, gleichzeitig werden aber auch CO2-intensive Fahrzeuge begünstigt. 

Die Einführung einer degressiven Kilometerpauschale für Geschäftsfahrzeuge mag zwar auf den ersten Blick verlockend erscheinen, sie kann aber auch zu einem verzerrten Bild führen. Denn Unternehmen, die ihre Fahrzeuge weniger nutzen, werden benachteiligt. Zudem ist die degressive Kilometerpauschale komplex und mit administrativem Aufwand verbunden.

Die Erhöhung des Abzugs für Verpflegungskosten auf 30% ist zwar begrüssenswert, sie deckt aber nach wie vor nicht die tatsächlichen Kosten ab, die für Verpflegung während der Arbeit entstehen. Gerade für Arbeitnehmer mit tiefen Löhnen kann dies eine zusätzliche Belastung darstellen.

Auch die Erhöhung des Abzugs für Weiterbildungskosten von 5’000 Franken auf 6’000 Franken ist ein Schritt in die richtige Richtung, reicht aber nicht aus, um die hohen Kosten für Weiterbildungen zu decken. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) könnten dadurch benachteiligt werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Änderungen der BKV seit 2022 nicht nur positive Auswirkungen haben. Es ist wichtig, die verschiedenen Aspekte zu berücksichtigen und die Auswirkungen auf Unternehmen und Arbeitnehmer genau zu beobachten.

Zudem ist es wichtig, dass die Politik die Änderungen der BKV regelmässig überprüft und gegebenenfalls Anpassungen vornimmt, um sicherzustellen, dass sie den Bedürfnissen der Unternehmen und Arbeitnehmer gerecht werden.

Zusätzliche Kritikpunkte:

  • Die Komplexität der BKV hat zugenommen. Dies kann zu Unsicherheiten bei Unternehmen und Arbeitnehmern führen und den Verwaltungsaufwand erhöhen.
  • Die Änderungen der BKV wurden nicht ausreichend kommuniziert. Dies kann dazu führen, dass viele Unternehmen und Arbeitnehmer die neuen Regelungen nicht kennen und somit nicht optimal von ihnen profitieren können.

Es ist daher wichtig, dass die Informationen über die BKV besser zugänglich gemacht werden und dass Unternehmen und Arbeitnehmer bei der Umsetzung der neuen Regelungen unterstützt werden.

Bitte beachten Sie, dass dies nur allgemeine Informationen sind und keine Rechtsberatung darstellen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Steuerberater wenden.
Wir von der Firma TW Consulting beraten Sie gerne näher zu dem Thema.

Herzliche Grüsse

Thomas Wassmer

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