„Wieso muss ich AHV-Beiträge zahlen, wenn ich doch gar nicht arbeite?“ Diese Frage stellen sich sehr viele Leute. Die Antwort ist komplexer, als man denkt und betrifft viele Menschen in der Schweiz – von Studenten über Hausfrauen und -männer bis hin zu Personen im Vorruhestand.
Die Rechnung der Ausgleichskasse hat in diesem Land auch schon öfters zu einem bösen Erwachen geführt. Denn je nach Höhe von Vermögen oder auch schon einer Rente, können die Beiträge ordentlich gesalzen und gepfeffert daherkommen.
Tauchen wir gemeinsam in die Welt der AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige ein und bringen Licht ins Dunkel dieses wichtigen Themas.
Was ist die AHV und warum sind Beiträge wichtig?
Die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) ist ein zentraler Pfeiler unseres Schweizer Sozialsystems. Sie sichert uns im Alter eine Rente und unterstützt unsere Hinterbliebenen im Falle unseres Todes. Damit dieses System funktioniert,zahlen wir alle – Erwerbstätige und Nichterwerbstätige – Beiträge ein.
Wer gilt als nichterwerbstätig?
Nichterwerbstätig sind Personen, die:
- Nicht erwerbstätig sind: Das bedeutet, sie haben kein Einkommen aus unselbstständiger oder selbstständiger Erwerbstätigkeit.
- Das 20. Altersjahr vollendet haben: Vorher besteht keine Beitragspflicht.
- Das ordentliche Rentenalter noch nicht erreicht haben: Das Rentenalter liegt derzeit für Frauen bei 64 und für Männer bei 65 Jahren.
Warum müssen auch Nichterwerbstätige Beiträge zahlen?
Auch wenn Nichterwerbstätige kein Einkommen aus Arbeit haben, profitieren sie dennoch vom sozialen Netz der AHV.Sie haben Anspruch auf Leistungen wie:
- Invalidenrente: Falls sie invalid werden.
- Hinterlassenenrente: Für ihre Hinterbliebenen im Todesfall.
- Hilflosenentschädigung: Bei schwerer Pflegebedürftigkeit.
Um diese Leistungen zu finanzieren und das System solidarisch zu gestalten, leisten auch Nichterwerbstätige ihren Beitrag.
Wie werden die Beiträge berechnet?
Die Berechnung der AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige ist etwas komplizierter als für Erwerbstätige. Hier spielen zwei Faktoren eine Rolle:
- Vermögen: Dazu gehören Sparguthaben, Wertschriften, Immobilien (abzüglich Schulden) und Geschäftsvermögen.
- Renteneinkommen: Dazu zählen beispielsweise Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen und Pensionskassenrenten.
Die Beiträge werden nach einem progressiven Tarif berechnet, d.h. je höher das Vermögen und das Renteneinkommen,desto höher der Beitragssatz.
Rechenbeispiel:
Nehmen wir an, Maria ist 35 Jahre alt, nicht erwerbstätig und verfügt über ein Vermögen von 500’000 Franken. Sie hat keine weiteren Einkünfte. Ihre AHV-Beiträge würden sich wie folgt berechnen:
- Vermögen: 500’000 Franken
- Renteneinkommen: 0 Franken (da keine Einkünfte)
- Beitragssatz: Gemäss der aktuellen AHV-Tariftabelle beträgt der Beitragssatz für Maria 0,725%.
- Beitrag: 500’000 Franken * 0,725% = 3’625 Franken
Maria müsste also jährlich 3’625 Franken an AHV-Beiträgen zahlen.
Sonderfälle und Ausnahmen:
- Studierende: Studierende unter 25 Jahren zahlen einen reduzierten Pauschalbeitrag.
- Ehepaare/eingetragene Partnerschaften: Wenn ein Partner erwerbstätig ist und mindestens den doppelten Mindestbeitrag zahlt, entfällt die Beitragspflicht für den nichterwerbstätigen Partner.
- Sozialhilfebezüger: Sie zahlen ebenfalls einen reduzierten Pauschalbeitrag.
Tipps und Tricks:
- Freiwillige Einzahlungen: Auch wenn Sie nicht beitragspflichtig sind, können Sie freiwillig Beiträge einzahlen,um Ihre zukünftige Rente aufzubessern.
Bitte beachten Sie, dass dies nur allgemeine Informationen sind und keine abschliessende Beratung darstellen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Vorsorgeberater wenden.
Wir von der Firma TW Consulting beraten Sie gerne näher zu dem Thema.
Herzliche Grüsse
Thomas Wassmer
0 Kommentare