M

Ab dem 1. November 2024 ist der blaue Führerausweis in der Schweiz nicht mehr gültig.

Dies bedeutet, dass alle Autofahrer, die noch im Besitz eines blauen Führerscheins sind, diesen bis spätestens zum 31. Oktober 2024 gegen einen neuen Führerausweis im Kreditkartenformat umtauschen müssen.

Warum wird der blaue Führerausweis umgetauscht?

Der blaue Führerausweis wurde in den 1970er und 1980er Jahren ausgestellt und entspricht nicht mehr den heutigen Sicherheitsstandards. Der neue Führerausweis im Kreditkartenformat ist fälschungssicherer und entspricht den internationalen Vorgaben.

Was muss ich tun, um meinen blauen Führerausweis umzutauschen?

Der Umtausch des blauen Führerscheins ist ein relativ einfaches Verfahren. Sie können den Umtausch online, per Post oder bei Ihrem zuständigen Strassenverkehrsamt vornehmen.

Benötigte Unterlagen:

  • Alter Führerausweis
  • Passfoto
  • Formular für den Umtausch des Führerscheins (online erhältlich)

Gebühren:

Die Gebühren für den Umtausch des Führerscheins variieren je nach Kanton. In der Regel betragen sie zwischen 50 und 100 Franken.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zum Umtausch des blauen Führerscheins finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Strassen (https://fuehrerausweise.ch/).

Achtung! 

Wer nach dem 01. November 2024 noch mit dem blauen Führerschein herumfährt riskiert eine Busse. 

Herzliche Grüsse 

Thomas Wassmer

 

Steuerspartipps Teil 1

Apr 21, 2024 | 0 Kommentare

Steuern lassen sich durch die Leistung von Beiträgen in die Säule 3a einsparen! Da diese Beiträge im vollen Umfang vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können (Art. 7 Abs. 1 BVV3), unterliegt das eingezahlte Kapital bis zum Bezug der Kapitalleistungen im Vorsorgefall (alter, Tod oder Invalidität) weder der Einkommens- noch der Vermögenssteuer. Ein Beitrag muss im laufenden Steuerjahr bei der Vorsorgeeinrichtung eingehen, weswegen es empfehlenswert ist, die Einzahlung vor dem 20. Dezember des laufenden Jahres zu tätigen.

Zusätzlich sind Einkäufe in die Pensionskasse steuerlich begünstigt, da sie vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können (Art. 81 BVG). Die Höhe des zulässigen Einkaufs hängt von der individuellen Deckungslücke ab und kann bei der Pensionskasse erfragt werden. Zudem sollten Erwerbsunterbrechungen über den Jahreswechsel gelegt werden, um die Steuerprogression zu nutzen. Des Weiteren kann die Investition des Vermögens in Liegenschaften zur Reduzierung der Vermögenssteuer beitragen. Schlussendlich bietet der Kauf von Aktien anstelle von Obligationen steuerliche Vorteile, da Gewinne aus dem Verkauf von Aktien steuerfrei sind (Art. 16 Abs. 3 DBG).

Die genannten steuerlichen Einsparmöglichkeiten verdeutlichen, dass eine gründliche Finanzplanung und das Wissen um steuerliche Vorschriften erhebliche Vorteile bieten können. Fachkundige Beratung in steuerlichen Angelegenheiten kann dabei helfen, das volle Potenzial dieser Einsparungen auszuschöpfen.

Herzliche Grüsse
Thomas Wassmer

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert