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Ab dem 1. November 2024 ist der blaue Führerausweis in der Schweiz nicht mehr gültig.

Dies bedeutet, dass alle Autofahrer, die noch im Besitz eines blauen Führerscheins sind, diesen bis spätestens zum 31. Oktober 2024 gegen einen neuen Führerausweis im Kreditkartenformat umtauschen müssen.

Warum wird der blaue Führerausweis umgetauscht?

Der blaue Führerausweis wurde in den 1970er und 1980er Jahren ausgestellt und entspricht nicht mehr den heutigen Sicherheitsstandards. Der neue Führerausweis im Kreditkartenformat ist fälschungssicherer und entspricht den internationalen Vorgaben.

Was muss ich tun, um meinen blauen Führerausweis umzutauschen?

Der Umtausch des blauen Führerscheins ist ein relativ einfaches Verfahren. Sie können den Umtausch online, per Post oder bei Ihrem zuständigen Strassenverkehrsamt vornehmen.

Benötigte Unterlagen:

  • Alter Führerausweis
  • Passfoto
  • Formular für den Umtausch des Führerscheins (online erhältlich)

Gebühren:

Die Gebühren für den Umtausch des Führerscheins variieren je nach Kanton. In der Regel betragen sie zwischen 50 und 100 Franken.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zum Umtausch des blauen Führerscheins finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Strassen (https://fuehrerausweise.ch/).

Achtung! 

Wer nach dem 01. November 2024 noch mit dem blauen Führerschein herumfährt riskiert eine Busse. 

Herzliche Grüsse 

Thomas Wassmer

 

Was ist der Unterschied zwischen Jahresabstimmung und Korrekturabrechnung?

Jun 12, 2024 | 0 Kommentare

Die Jahresabstimmung und die Korrekturabrechnung sind beides Instrumente zur Berichtigung der Mehrwertsteuerabrechnung, unterscheiden sich jedoch in ihrem Zweck und Zeitpunkt:

Jahresabstimmung:

  • Zweck: Dient der Überprüfung und Berichtigung der im Vorjahr eingereichten MWST-Abrechnungen. Es werden Differenzen zwischen den eingereichten Abrechnungen und den tatsächlichen Verhältnissen ermittelt und korrigiert.
  • Zeitpunkt: Muss bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist (in der Regel 60 Tage nach Ablauf der Steuerperiode) nach Ende des Geschäftsjahres eingereicht werden.
  • Formular: Es wird das Formular „MWST-Jahresabstimmung“ verwendet.

Korrekturabrechnung:

  • Zweck: Dient der nachträglichen Korrektur von Fehlern oder Unvollständigkeiten in bereits eingereichten MWST-Abrechnungen. Dies kann beispielsweise notwendig sein, wenn nach der Einreichung der Jahresabstimmung weitere Unstimmigkeiten festgestellt werden.
  • Zeitpunkt: Kann jederzeit innerhalb der Verjährungsfrist von 5 Jahren eingereicht werden.
  • Formular: Es wird das Formular „MWST-Korrekturabrechnung“ verwendet.

Zusammenfassung:

MerkmalJahresabstimmungKorrekturabrechnung
ZweckÜberprüfung und Berichtigung der MWST-Abrechnungen des VorjahresNachträgliche Korrektur von Fehlern in bereits eingereichten Abrechnungen
ZeitpunktBis zum Ablauf der gesetzlichen Frist nach Ende des GeschäftsjahresJederzeit innerhalb der Verjährungsfrist von 5 Jahren
Formular„MWST-Jahresabstimmung“„MWST-Korrekturabrechnung“

Hinweis: Die genauen Fristen und Anforderungen können je nach Kanton leicht variieren. Es empfiehlt sich, die spezifischen Informationen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zu konsultieren.

Weiterführende Informationen:

Fazit

Die Mehrwertsteuer ist ein komplexes Thema, aber das Verständnis der Grundlagen und der verschiedenen Abrechnungsmethoden ist entscheidend für jedes Unternehmen in der Schweiz. Wenn Sie sich unsicher sind, welche Methode für Ihr Unternehmen am besten geeignet ist oder ob Sie die Voraussetzungen für die Abrechnung nach vereinnahmten Entgelten erfüllen, wenden Sie sich am besten an einen Steuerberater.

Bitte beachten Sie, dass dies nur allgemeine Informationen sind und keine Rechtsberatung darstellen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Steuerberater wenden.
Wir von der Firma TW Consulting beraten Sie gerne näher zu dem Thema.

Herzliche Grüsse

Thomas Wassmer

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