Die Jahresabstimmung und die Korrekturabrechnung sind beides Instrumente zur Berichtigung der Mehrwertsteuerabrechnung, unterscheiden sich jedoch in ihrem Zweck und Zeitpunkt:
Jahresabstimmung:
- Zweck: Dient der Überprüfung und Berichtigung der im Vorjahr eingereichten MWST-Abrechnungen. Es werden Differenzen zwischen den eingereichten Abrechnungen und den tatsächlichen Verhältnissen ermittelt und korrigiert.
- Zeitpunkt: Muss bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist (in der Regel 60 Tage nach Ablauf der Steuerperiode) nach Ende des Geschäftsjahres eingereicht werden.
- Formular: Es wird das Formular „MWST-Jahresabstimmung“ verwendet.
Korrekturabrechnung:
- Zweck: Dient der nachträglichen Korrektur von Fehlern oder Unvollständigkeiten in bereits eingereichten MWST-Abrechnungen. Dies kann beispielsweise notwendig sein, wenn nach der Einreichung der Jahresabstimmung weitere Unstimmigkeiten festgestellt werden.
- Zeitpunkt: Kann jederzeit innerhalb der Verjährungsfrist von 5 Jahren eingereicht werden.
- Formular: Es wird das Formular „MWST-Korrekturabrechnung“ verwendet.
Zusammenfassung:
Merkmal | Jahresabstimmung | Korrekturabrechnung |
---|---|---|
Zweck | Überprüfung und Berichtigung der MWST-Abrechnungen des Vorjahres | Nachträgliche Korrektur von Fehlern in bereits eingereichten Abrechnungen |
Zeitpunkt | Bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist nach Ende des Geschäftsjahres | Jederzeit innerhalb der Verjährungsfrist von 5 Jahren |
Formular | „MWST-Jahresabstimmung“ | „MWST-Korrekturabrechnung“ |
Hinweis: Die genauen Fristen und Anforderungen können je nach Kanton leicht variieren. Es empfiehlt sich, die spezifischen Informationen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zu konsultieren.
Weiterführende Informationen:
- ESTV – MWST-Jahresabstimmung: https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer/mwst-abrechnen/mwst-jahresabstimmung.html
- ESTV – MWST-Formulare: https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer/mwst-abrechnen/mwst-formulare.html
Fazit
Die Mehrwertsteuer ist ein komplexes Thema, aber das Verständnis der Grundlagen und der verschiedenen Abrechnungsmethoden ist entscheidend für jedes Unternehmen in der Schweiz. Wenn Sie sich unsicher sind, welche Methode für Ihr Unternehmen am besten geeignet ist oder ob Sie die Voraussetzungen für die Abrechnung nach vereinnahmten Entgelten erfüllen, wenden Sie sich am besten an einen Steuerberater.
Bitte beachten Sie, dass dies nur allgemeine Informationen sind und keine Rechtsberatung darstellen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Steuerberater wenden.
Wir von der Firma TW Consulting beraten Sie gerne näher zu dem Thema.
Herzliche Grüsse
Thomas Wassmer
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