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Ab dem 1. November 2024 ist der blaue Führerausweis in der Schweiz nicht mehr gültig.

Dies bedeutet, dass alle Autofahrer, die noch im Besitz eines blauen Führerscheins sind, diesen bis spätestens zum 31. Oktober 2024 gegen einen neuen Führerausweis im Kreditkartenformat umtauschen müssen.

Warum wird der blaue Führerausweis umgetauscht?

Der blaue Führerausweis wurde in den 1970er und 1980er Jahren ausgestellt und entspricht nicht mehr den heutigen Sicherheitsstandards. Der neue Führerausweis im Kreditkartenformat ist fälschungssicherer und entspricht den internationalen Vorgaben.

Was muss ich tun, um meinen blauen Führerausweis umzutauschen?

Der Umtausch des blauen Führerscheins ist ein relativ einfaches Verfahren. Sie können den Umtausch online, per Post oder bei Ihrem zuständigen Strassenverkehrsamt vornehmen.

Benötigte Unterlagen:

  • Alter Führerausweis
  • Passfoto
  • Formular für den Umtausch des Führerscheins (online erhältlich)

Gebühren:

Die Gebühren für den Umtausch des Führerscheins variieren je nach Kanton. In der Regel betragen sie zwischen 50 und 100 Franken.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zum Umtausch des blauen Führerscheins finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Strassen (https://fuehrerausweise.ch/).

Achtung! 

Wer nach dem 01. November 2024 noch mit dem blauen Führerschein herumfährt riskiert eine Busse. 

Herzliche Grüsse 

Thomas Wassmer

 

Quellensteuer ade! Ab 120.000 Franken Brutto heisst es: Nachträgliche Ordentliche Veranlagung (NOV)

Jul 20, 2024 | 0 Kommentare

Verdienen Sie mehr als 120.000 Franken brutto im Jahr? Dann aufgepasst! Die Quellensteuer, die Ihnen bisher vom Lohn abgezogen wurde, gilt dann nicht mehr. Stattdessen werden Sie ordentlich besteuert – und das hat Auswirkungen auf Ihre Steuerbelastung.

Was ist die Nachträgliche Ordentliche Veranlagung (NOV)?

Die NOV ist eine spezielle Steuerveranlagung, die bei hohen Einkommen greift. Anstatt pauschal Quellensteuer zu zahlen, werden Sie wie jeder andere Arbeitnehmer veranlagt. Das bedeutet: Sie reichen eine Steuererklärung ein und Ihre Steuer wird individuell berechnet.

Was bedeutet das für Sie?

  • Steuerbelastung: Die Steuerbelastung kann sich verändern. Ob Sie mehr oder weniger zahlen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab (z.B. Abzüge, Vermögen).
  • Steuererklärung: Sie müssen eine Steuererklärung ausfüllen, was zusätzlichen Aufwand bedeutet.
  • Rückerstattung: Gegebenenfalls erhalten Sie eine Rückerstattung, wenn zu viel Quellensteuer abgezogen wurde.

Gut zu wissen:

  • Die NOV gilt ab dem Jahr, in dem Sie die 120.000-Franken-Grenze überschreiten.
  • Auch bei einem späteren Einkommensrückgang unter 120.000 Franken bleiben Sie in der NOV.
  • Die Steuerbehörden informieren Sie automatisch, wenn Sie in die NOV fallen.

Fazit:

Die NOV ist kein Grund zur Panik, sondern eine Anpassung an Ihre höhere Einkommenssituation. Informieren Sie sich rechtzeitig und holen Sie bei Bedarf professionelle Beratung ein.

Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie sich von TW Consulting beraten!

Wir freuen uns darauf, Sie auf Ihrem Weg zum Erfolg zu begleiten.

Herzliche Grüsse 

Thomas Wassmer

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