Der Bund hat angekündigt, bestimmte Abzüge und Tarife bei der direkten Bundessteuer anzupassen, um der anhaltenden Teuerung entgegenzuwirken. Diese Änderungen treten ab dem Steuerjahr 2025 in Kraft.
Konkrete Erhöhungen
- Kinderabzug und Unterstützungsabzug: Beide Abzüge steigen um 100 Franken auf neu 6’800 Franken pro Jahr.
- Ausbildungskosten: Personen in Ausbildung können neu bis zu 13’000 Franken pro Jahr für Aus- und Weiterbildungskosten abziehen, eine Erhöhung um 100 Franken.
Hintergrund Kalte Progression
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) begründet diese Anpassungen mit dem gesetzlichen Auftrag, die sogenannte „kalte Progression“ auszugleichen.
Was ist kalte Progression?
Kurz gesagt, entsteht kalte Progression, wenn Lohnerhöhungen lediglich die Inflation ausgleichen, aber dennoch zu einer höheren Steuerbelastung führen. Das passiert, weil man durch die Lohnerhöhung in eine höhere Steuerklasse rutschen kann, obwohl die Kaufkraft real gleich geblieben ist.
Jährliche Anpassungen
Die Anpassungen der Abzüge und Tarife erfolgen jährlich, um sicherzustellen, dass das Steuersystem fair bleibt und die Steuerbelastung der Bürger nicht schleichend zunimmt.
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