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Ab dem 1. November 2024 ist der blaue Führerausweis in der Schweiz nicht mehr gültig.

Dies bedeutet, dass alle Autofahrer, die noch im Besitz eines blauen Führerscheins sind, diesen bis spätestens zum 31. Oktober 2024 gegen einen neuen Führerausweis im Kreditkartenformat umtauschen müssen.

Warum wird der blaue Führerausweis umgetauscht?

Der blaue Führerausweis wurde in den 1970er und 1980er Jahren ausgestellt und entspricht nicht mehr den heutigen Sicherheitsstandards. Der neue Führerausweis im Kreditkartenformat ist fälschungssicherer und entspricht den internationalen Vorgaben.

Was muss ich tun, um meinen blauen Führerausweis umzutauschen?

Der Umtausch des blauen Führerscheins ist ein relativ einfaches Verfahren. Sie können den Umtausch online, per Post oder bei Ihrem zuständigen Strassenverkehrsamt vornehmen.

Benötigte Unterlagen:

  • Alter Führerausweis
  • Passfoto
  • Formular für den Umtausch des Führerscheins (online erhältlich)

Gebühren:

Die Gebühren für den Umtausch des Führerscheins variieren je nach Kanton. In der Regel betragen sie zwischen 50 und 100 Franken.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zum Umtausch des blauen Führerscheins finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Strassen (https://fuehrerausweise.ch/).

Achtung! 

Wer nach dem 01. November 2024 noch mit dem blauen Führerschein herumfährt riskiert eine Busse. 

Herzliche Grüsse 

Thomas Wassmer

 

Kein Stress mit der Frist bei der Steuererklärung 

Feb. 21, 2025 | 0 Kommentare

Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung (31.03.) kann schnell näher rücken. Eine Fristverlängerung bis zum 30. November ist jedoch problemlos möglich. 

Gerne machen wir das für unsere Mandanten und solche die es gerne werden wollen.

Vorgehen:

Für eine Fristverlängerung genügt ein Foto der Frontseite der Steuererklärung oder des Blattes „Online-Steuererklärung Zugangsdaten“ (siehe Musterbeispiele). 

Das Foto kann per E-Mail an thomas.wassmer@twconsulting.ch oder per WhatsApp an +41 79 362 04 86 gesendet werden.

Wichtig ist, dass die Personalien und die AHV-Nummer klar lesbar sind und die Zugangsdaten müssen bis spätestens 31.03.25 18:00 Uhr bei uns eingetroffen sein.

Nach Erhalt wird die Fristverlängerung zuverlässig eingegeben.

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