Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung (31.03.) kann schnell näher rücken. Eine Fristverlängerung bis zum 30. November ist jedoch problemlos möglich.
Gerne machen wir das für unsere Mandanten und solche die es gerne werden wollen.
Vorgehen:
Für eine Fristverlängerung genügt ein Foto der Frontseite der Steuererklärung oder des Blattes „Online-Steuererklärung Zugangsdaten“ (siehe Musterbeispiele).
Das Foto kann per E-Mail an thomas.wassmer@twconsulting.ch oder per WhatsApp an +41 79 362 04 86 gesendet werden.
Wichtig ist, dass die Personalien und die AHV-Nummer klar lesbar sind und die Zugangsdaten müssen bis spätestens 31.03.25 18:00 Uhr bei uns eingetroffen sein.
Nach Erhalt wird die Fristverlängerung zuverlässig eingegeben.



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