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Ab dem 1. November 2024 ist der blaue Führerausweis in der Schweiz nicht mehr gültig.

Dies bedeutet, dass alle Autofahrer, die noch im Besitz eines blauen Führerscheins sind, diesen bis spätestens zum 31. Oktober 2024 gegen einen neuen Führerausweis im Kreditkartenformat umtauschen müssen.

Warum wird der blaue Führerausweis umgetauscht?

Der blaue Führerausweis wurde in den 1970er und 1980er Jahren ausgestellt und entspricht nicht mehr den heutigen Sicherheitsstandards. Der neue Führerausweis im Kreditkartenformat ist fälschungssicherer und entspricht den internationalen Vorgaben.

Was muss ich tun, um meinen blauen Führerausweis umzutauschen?

Der Umtausch des blauen Führerscheins ist ein relativ einfaches Verfahren. Sie können den Umtausch online, per Post oder bei Ihrem zuständigen Strassenverkehrsamt vornehmen.

Benötigte Unterlagen:

  • Alter Führerausweis
  • Passfoto
  • Formular für den Umtausch des Führerscheins (online erhältlich)

Gebühren:

Die Gebühren für den Umtausch des Führerscheins variieren je nach Kanton. In der Regel betragen sie zwischen 50 und 100 Franken.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zum Umtausch des blauen Führerscheins finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Strassen (https://fuehrerausweise.ch/).

Achtung! 

Wer nach dem 01. November 2024 noch mit dem blauen Führerschein herumfährt riskiert eine Busse. 

Herzliche Grüsse 

Thomas Wassmer

 

Kinder beschenken: Wenn Schenken zur Herausforderung wird

Dez 7, 2024 | 0 Kommentare

Es ist ein besonderer Moment: Man möchte seinen Liebsten etwas schenken, vielleicht einen grossen Geldbetrag, eine Immobilie oder einen anderen wertvollen Vermögensgegenstand. Die Freude darüber, anderen etwas Gutes zu tun, kann jedoch schnell von rechtlichen und steuerlichen Fallstricken getrübt werden. Denn wer sich entscheidet, zu Lebzeiten Schenkungen zu machen, sollte gut informiert sein.

Die Dimension des Schenkens

88 Milliarden Franken. Diese unglaubliche Summe wird jedes Jahr entweder vererbt oder verschenkt. Viele möchten ihren Kindern, Enkeln oder Patenkindern schon zu Lebzeiten eine Freude machen. Doch was wie ein einfacher Akt der Grosszügigkeit erscheint, kann ungeahnte Konsequenzen haben – erbrechtlich und steuerlich.

Die Tücken grösserer Geschenke

Es ist nicht unüblich, dass grössere Geschenke, wie Immobilien, Wertgegenstände oder hohe Geldsummen, bei späteren Erbteilungen für Diskussionen sorgen. Warum? Im Schweizer Recht gilt oft eine sogenannte Ausgleichspflicht: Beschenkte Kinder müssen grössere Zuwendungen im Rahmen der Erbteilung möglicherweise berücksichtigen. Dies kann zu Spannungen führen, vor allem wenn nicht alle Beteiligten die Schenkung gleichermassen kennen oder sie unterschiedlich bewerten.

Was tun? Es ist ratsam, jede grössere Schenkung schriftlich festzuhalten. Dokumentieren Sie genau, ob das Geschenk später ausgeglichen werden soll oder nicht. So beugen Sie Missverständnissen vor.

Pflichtteile: Das Erbrecht im Blick behalten

Die Pflichtteile im Erbrecht schützen bestimmte Erbberechtigte, wie Ehepartner und Nachkommen. Diese Pflichtteile sind gesetzlich vorgeschrieben und können nicht ohne weiteres umgangen werden. Eine Schenkung zu Lebzeiten könnte also dazu führen, dass der Anspruch anderer Erben verletzt wird – und damit das Risiko eines Erbstreits erhöhen.

Die Lösung: Klare Kommunikation und verbindliche Vereinbarungen. In einem Erbvertrag können beispielsweise alle Erben zustimmen, dass bestimmte Schenkungen unberücksichtigt bleiben oder auf Pflichtteile verzichtet wird. Das schafft Klarheit und bewahrt den Familienfrieden.

Schenkungssteuern: Vorsicht bei Verwandtschaftsverhältnissen

Die Schweiz kennt keine einheitliche Regelung für Schenkungssteuern – diese unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Während direkte Nachkommen in den meisten Kantonen wenig bis keine Steuern zahlen, kann es für Nichtverwandte oder entfernte Verwandte teuer werden. Ein Beispiel aus dem Kanton Zürich zeigt, wie drastisch die Unterschiede sein können: Eine Patin, die ihrem Patenkind 35’000 Franken schenkt, löst eine Steuerbelastung von 2’400 Franken aus – ein beachtlicher Betrag.

Ein Tipp: Klären Sie vor grösseren Schenkungen die steuerlichen Folgen in Ihrem Kanton. Besonders bei Geschenken an Göttikinder oder Nichtverwandte können die Steuern eine unangenehme Überraschung sein.

Grosszügig, aber mit Bedacht

Schenken ist eine wunderbare Möglichkeit, seinen Liebsten etwas Gutes zu tun – sei es finanziell oder durch andere Vermögenswerte. Doch damit diese grosszügigen Gesten nicht zu Konflikten oder unerwarteten Kosten führen, lohnt es sich, frühzeitig juristischen und steuerlichen Rat einzuholen. Mit guter Planung und klaren Absprachen bleibt die Freude am Schenken ungetrübt – und Ihre Liebsten profitieren langfristig davon.

So wird aus einer grossen Summe tatsächlich ein grosser Segen – und kein Problem.

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