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Ab dem 1. November 2024 ist der blaue Führerausweis in der Schweiz nicht mehr gültig.

Dies bedeutet, dass alle Autofahrer, die noch im Besitz eines blauen Führerscheins sind, diesen bis spätestens zum 31. Oktober 2024 gegen einen neuen Führerausweis im Kreditkartenformat umtauschen müssen.

Warum wird der blaue Führerausweis umgetauscht?

Der blaue Führerausweis wurde in den 1970er und 1980er Jahren ausgestellt und entspricht nicht mehr den heutigen Sicherheitsstandards. Der neue Führerausweis im Kreditkartenformat ist fälschungssicherer und entspricht den internationalen Vorgaben.

Was muss ich tun, um meinen blauen Führerausweis umzutauschen?

Der Umtausch des blauen Führerscheins ist ein relativ einfaches Verfahren. Sie können den Umtausch online, per Post oder bei Ihrem zuständigen Strassenverkehrsamt vornehmen.

Benötigte Unterlagen:

  • Alter Führerausweis
  • Passfoto
  • Formular für den Umtausch des Führerscheins (online erhältlich)

Gebühren:

Die Gebühren für den Umtausch des Führerscheins variieren je nach Kanton. In der Regel betragen sie zwischen 50 und 100 Franken.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zum Umtausch des blauen Führerscheins finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Strassen (https://fuehrerausweise.ch/).

Achtung! 

Wer nach dem 01. November 2024 noch mit dem blauen Führerschein herumfährt riskiert eine Busse. 

Herzliche Grüsse 

Thomas Wassmer

 

Ein Hoch auf „unser“ Schweizer Steuerruling“

Apr 21, 2024 | 0 Kommentare

Ja, das Steuerruling ist Schweizerischer als man denkt! Dem Autor ist nicht bekannt ob es eine Schweizer Erfindung ist, aber es ist in jedem Falle Ass im Ärmel und ein dickes Plus für den Schweizer Wirtschaftsstandort.
Das Steuerruling in der Schweiz ist ein Instrument, das von Steuerpflichtigen genutzt wird, um verbindliche Auskünfte von der Steuerbehörde einzuholen. Es ermöglicht Unternehmen komplexe steuerliche Sachverhalte vor Transaktionen zu klären und Rechtssicherheit zu erlangen. Im Gegensatz zu einer Vereinbarung mit der Steuerverwaltung erfordert ein Steuerruling eine rechtliche Analyse des Sachverhalts.

Durch ein Steuerruling können zukünftige Streitigkeiten vermieden werden, da die Steuerbehörde an ihre Beurteilung gebunden ist. Es muss schriftlich eingereicht und der Sachverhalt ausführlich beschrieben werden, um die Bindungswirkung innerhalb des entsprechenden Kantons oder gegenüber der Steuerverwaltung zu entfalten. Die Identität der – potentiell – steuerpflichtigen Person ist bei Eingabe des Rulings zu nennen.

Die Bindungswirkung eines Steuerruling entfällt, wenn der Steuerpflichtige wesentlich davon abweicht, Gesetzesänderungen eintreten oder Fehler seitens der Behörde vorliegen. Ein internationaler Vergleich zeigt, dass Steuerruling in der Schweiz weit verbreitet ist, während es in anderen Ländern weniger bekannt oder andere Länder diesem Mittel ablehnend gegenüberstehen.

Als Kanzlei haben wir schon mehrere derartige Rulings getätigt und haben bei Steuervorbescheiden eine einschlägige Erfahrung.

Herzliche Grüsse

Thomas Wassmer

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