Ja, das Steuerruling ist Schweizerischer als man denkt! Dem Autor ist nicht bekannt ob es eine Schweizer Erfindung ist, aber es ist in jedem Falle Ass im Ärmel und ein dickes Plus für den Schweizer Wirtschaftsstandort.
Das Steuerruling in der Schweiz ist ein Instrument, das von Steuerpflichtigen genutzt wird, um verbindliche Auskünfte von der Steuerbehörde einzuholen. Es ermöglicht Unternehmen komplexe steuerliche Sachverhalte vor Transaktionen zu klären und Rechtssicherheit zu erlangen. Im Gegensatz zu einer Vereinbarung mit der Steuerverwaltung erfordert ein Steuerruling eine rechtliche Analyse des Sachverhalts.
Durch ein Steuerruling können zukünftige Streitigkeiten vermieden werden, da die Steuerbehörde an ihre Beurteilung gebunden ist. Es muss schriftlich eingereicht und der Sachverhalt ausführlich beschrieben werden, um die Bindungswirkung innerhalb des entsprechenden Kantons oder gegenüber der Steuerverwaltung zu entfalten. Die Identität der – potentiell – steuerpflichtigen Person ist bei Eingabe des Rulings zu nennen.
Die Bindungswirkung eines Steuerruling entfällt, wenn der Steuerpflichtige wesentlich davon abweicht, Gesetzesänderungen eintreten oder Fehler seitens der Behörde vorliegen. Ein internationaler Vergleich zeigt, dass Steuerruling in der Schweiz weit verbreitet ist, während es in anderen Ländern weniger bekannt oder andere Länder diesem Mittel ablehnend gegenüberstehen.
Als Kanzlei haben wir schon mehrere derartige Rulings getätigt und haben bei Steuervorbescheiden eine einschlägige Erfahrung.
Herzliche Grüsse
Thomas Wassmer
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