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Ab dem 1. November 2024 ist der blaue Führerausweis in der Schweiz nicht mehr gültig.

Dies bedeutet, dass alle Autofahrer, die noch im Besitz eines blauen Führerscheins sind, diesen bis spätestens zum 31. Oktober 2024 gegen einen neuen Führerausweis im Kreditkartenformat umtauschen müssen.

Warum wird der blaue Führerausweis umgetauscht?

Der blaue Führerausweis wurde in den 1970er und 1980er Jahren ausgestellt und entspricht nicht mehr den heutigen Sicherheitsstandards. Der neue Führerausweis im Kreditkartenformat ist fälschungssicherer und entspricht den internationalen Vorgaben.

Was muss ich tun, um meinen blauen Führerausweis umzutauschen?

Der Umtausch des blauen Führerscheins ist ein relativ einfaches Verfahren. Sie können den Umtausch online, per Post oder bei Ihrem zuständigen Strassenverkehrsamt vornehmen.

Benötigte Unterlagen:

  • Alter Führerausweis
  • Passfoto
  • Formular für den Umtausch des Führerscheins (online erhältlich)

Gebühren:

Die Gebühren für den Umtausch des Führerscheins variieren je nach Kanton. In der Regel betragen sie zwischen 50 und 100 Franken.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zum Umtausch des blauen Führerscheins finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Strassen (https://fuehrerausweise.ch/).

Achtung! 

Wer nach dem 01. November 2024 noch mit dem blauen Führerschein herumfährt riskiert eine Busse. 

Herzliche Grüsse 

Thomas Wassmer

 

Mehrwertsteuer einfach erklärt: Das müssen Sie wissen

Mai 24, 2024 | 0 Kommentare

Die Mehrwertsteuer (MWST) ist eine indirekte Steuer, die auf den Konsum von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Sie ist eine wichtige Einnahmequelle für den Staat und betrifft nahezu alle Unternehmen und Verbraucher in der Schweiz.

Die Grundlagen der Mehrwertsteuer

  • Wer zahlt die MWST? Letztendlich trägt der Endverbraucher die MWST, aber Unternehmen sind dafür verantwortlich, die Steuer zu erheben und an den Staat abzuführen.
  • Wie hoch ist die MWST? Es gibt verschiedene Steuersätze:
    • Normalsatz: 8,1% (für die meisten Waren und Dienstleistungen)
    • Reduzierter Satz: 2,6% (für Lebensmittel, Bücher, Medikamente)
    • Sondersatz für Beherbergung: 3,8%
  • Wer muss MWST abrechnen? Grundsätzlich jedes Unternehmen, das in der Schweiz steuerpflichtige Umsätze erzielt. Es gibt jedoch Ausnahmen und Sonderregelungen.

Abrechnungsmethoden der MWST

Unternehmen haben die Wahl zwischen verschiedenen Methoden zur Abrechnung der MWST:

  1. Effektive Methode:
    • Die effektiv geschuldete Steuer wird berechnet, indem die Vorsteuer von der Umsatzsteuer abgezogen wird.
    • Abrechnung erfolgt vierteljährlich.
    • Geeignet für Unternehmen mit schwankendem Vorsteueranteil.
  2. Saldosteuersatzmethode (Sondersteuersatzmethode):
    • Ein pauschaler Steuersatz wird auf den Nettoumsatz angewendet.
    • Abrechnung erfolgt halbjährlich.
    • Geeignet für Unternehmen mit geringem Vorsteueranteil und stabilem Umsatz.
  3. Pauschalbesteuerung:
    • Eine vereinfachte Methode für kleine Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als CHF 500’000 pro Jahr.
    • Ein fixer Pauschalsteuersatz wird auf den Umsatz angewendet.
    • Abrechnung erfolgt jährlich.

Vereinbarte vs. Vereinnahmte Entgelte

  • Vereinbarte Entgelte: Die MWST wird fällig, sobald die Rechnung gestellt wird, unabhängig davon, ob der Kunde bereits bezahlt hat.
  • Vereinnahmte Entgelte: Die MWST wird erst fällig, wenn der Kunde die Rechnung bezahlt hat.

Voraussetzungen für die Abrechnung nach vereinnahmten Entgelten:

  • Jahresumsatz von weniger als CHF 5 Millionen
  • Genehmigung durch die ESTV

Fazit

Die Mehrwertsteuer ist ein komplexes Thema, aber das Verständnis der Grundlagen und der verschiedenen Abrechnungsmethoden ist entscheidend für jedes Unternehmen in der Schweiz. Wenn Sie sich unsicher sind, welche Methode für Ihr Unternehmen am besten geeignet ist oder ob Sie die Voraussetzungen für die Abrechnung nach vereinnahmten Entgelten erfüllen, wenden Sie sich am besten an einen Steuerberater.

Bitte beachten Sie, dass dies nur allgemeine Informationen sind und keine Rechtsberatung darstellen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Steuerberater wenden.
Wir von der Firma TW Consulting beraten Sie gerne näher zu dem Thema.

Herzliche Grüsse

Thomas Wassmer

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