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Ab dem 1. November 2024 ist der blaue Führerausweis in der Schweiz nicht mehr gültig.

Dies bedeutet, dass alle Autofahrer, die noch im Besitz eines blauen Führerscheins sind, diesen bis spätestens zum 31. Oktober 2024 gegen einen neuen Führerausweis im Kreditkartenformat umtauschen müssen.

Warum wird der blaue Führerausweis umgetauscht?

Der blaue Führerausweis wurde in den 1970er und 1980er Jahren ausgestellt und entspricht nicht mehr den heutigen Sicherheitsstandards. Der neue Führerausweis im Kreditkartenformat ist fälschungssicherer und entspricht den internationalen Vorgaben.

Was muss ich tun, um meinen blauen Führerausweis umzutauschen?

Der Umtausch des blauen Führerscheins ist ein relativ einfaches Verfahren. Sie können den Umtausch online, per Post oder bei Ihrem zuständigen Strassenverkehrsamt vornehmen.

Benötigte Unterlagen:

  • Alter Führerausweis
  • Passfoto
  • Formular für den Umtausch des Führerscheins (online erhältlich)

Gebühren:

Die Gebühren für den Umtausch des Führerscheins variieren je nach Kanton. In der Regel betragen sie zwischen 50 und 100 Franken.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zum Umtausch des blauen Führerscheins finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Strassen (https://fuehrerausweise.ch/).

Achtung! 

Wer nach dem 01. November 2024 noch mit dem blauen Führerschein herumfährt riskiert eine Busse. 

Herzliche Grüsse 

Thomas Wassmer

 

Zürcher Kantonsrat in hitziger Debatte: Steuervorlage 17 spaltet die Parteien

Sep 23, 2024 | 0 Kommentare

Eine tiefgreifende Kontroverse hat den Zürcher Kantonsrat erfasst, während er über die Steuervorlage 17, Schritt 2 (STAF 2) berät. Im Zentrum der Auseinandersetzung steht die geplante Senkung des einfachen Gewinnsteuersatzes von 7 auf 6 Prozent. Konkret würde dadurch die Gesamtbelastung von 19,7% auf 18,2% (direkte Bundessteuer, Staats- und Gemeindesteuern in der Stadt Zürich, berechnet auf den Gewinn vor Steuern) reduziert. Eine breite Allianz aus SVP, FDP, GLP und Die Mitte befürwortet diese Massnahme nachdrücklich. Diese Parteien argumentieren leidenschaftlich, dass eine solche Steuersenkung die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Zürich im Vergleich zu anderen Kantonen entscheidend stärken und langfristig zu höheren Steuereinnahmen führen wird. Sie untermauern ihre Position mit der Erwartung positiver Auswirkungen auf die wirtschaftliche Aktivität und die Ansiedlung neuer Unternehmen, was letztlich zu einer breiteren Steuerbasis führen soll.

Die Steuervorlage geht jedoch über die bloße Senkung des Gewinnsteuersatzes hinaus und beinhaltet auch den Verzicht auf eine Erhöhung der Dividendensteuer. Die Befürworter dieser Massnahme betonen vehement, dass dies insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entlasten wird, die als das Rückgrat der Zürcher Wirtschaft gelten. Sie argumentieren eindringlich, dass eine Erhöhung der Dividendensteuer gerade diese Unternehmen unverhältnismässig belasten würde, was den positiven Effekten der Gewinnsteuersenkung entgegenwirken und somit das wirtschaftliche Wachstum behindern könnte.

Auf der anderen Seite des politischen Spektrums stehen linksgrüne Parteien, die die Steuersenkung entschieden ablehnen und scharfe Kritik an der Vorlage üben. Sie bezeichnen sie als unausgewogen und argumentieren, dass sie in erster Linie grossen Unternehmen zugutekomme, während die Allgemeinheit die Kosten trage. Sie befürchten nachdrücklich, dass die Steuersenkung zu erheblichen Mindereinnahmen führen wird, die dann durch schmerzhafte Kürzungen bei öffentlichen Dienstleistungen oder Steuererhöhungen für Privatpersonen kompensiert werden müssten. Die linksgrünen Parteien haben bereits angekündigt, ein Referendum gegen die Steuervorlage zu ergreifen, sollte sie vom Kantonsrat verabschiedet werden, um ihre Bedenken der breiten Öffentlichkeit vorzutragen.

Ein weiterer zentraler Punkt in der hitzigen Debatte ist die finanzielle Unterstützung von Gemeinden, die in hohem Masse von Unternehmenssteuern abhängig sind. Die Steuervorlage sieht vor, dass diese Gemeinden während einer Übergangszeit finanzielle Unterstützung vom Kanton erhalten, um mögliche finanzielle Engpässe aufgrund der Steuersenkungen abzufedern und ihre grundlegenden Dienstleistungen aufrechtzuerhalten.

Die Kontroverse um die Steuervorlage 17 offenbart in aller Deutlichkeit die tiefgreifenden Unterschiede in den Positionen zur Steuerpolitik im Kanton Zürich. Während die bürgerlichen Parteien die Steuersenkung als unabdingbaren Schritt zur Stärkung der Wirtschaft und zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts Zürich betrachten, sehen die linken Parteien darin eine ungerechtfertigte Begünstigung grosser Unternehmen auf Kosten der Allgemeinheit und eine ernsthafte Gefährdung der öffentlichen Dienstleistungen, die für die Lebensqualität im Kanton von entscheidender Bedeutung sind. Die Debatte wird voraussichtlich noch einige Zeit andauern und könnte letztendlich in einem Referendum gipfeln, bei dem die Zürcher Bevölkerung über die Zukunft der Steuerpolitik im Kanton entscheiden wird.

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